30 Jahre Kompetenz im Familienrecht
Das Familienrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet mit Bezügen zu weiteren Rechtsgebieten wie dem Steuer-, Unternehmens- und Erbrecht.
Die gesetzlichen Bestimmungen ändern sich häufig. Außerdem wird das Familienrecht in überdurchschnittlichem Maße geprägt durch eine sich ständig fortentwickelnde Rechtsprechung.
Seit mehr als 30 Jahren sind wir ausschließlich auf dem Gebiet des Familienrechts tätig und entsprechend hoch spezialisiert. Die Berechtigung zur Führung des Titels „Fachanwalt für Familienrecht“ wurde uns bereits in 1998 bzw. 2000 verliehen, kurz nach Einführung dieses Fachanwaltstitels.
Ziel unserer Tätigkeit im Trennungs- und Scheidungsfall ist, eine einvernehmliche und außergerichtliche Klärung herbeizuführen, worüber Sie Zeit, Geld und Nerven sparen. Dort jedoch, wo dieser Ansatz nicht umsetzbar ist, vertreten wir Ihre Interessen konsequent und mit allem gebotenen Nachdruck.
Bestätigt werden wir in unserer Arbeit durch zahlreiche Empfehlungen insbesondere von Mandanten, Berufskollegen und Steuerberatern.
Frank Münsterkötter und Thomas von Chamier
Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht
Fachkanzlei für Familienrecht
Spiekerhof 9-11
48143 Münster
Tel: 02 51 / 13 53 5 – 0
Fax: 02 51 / 13 53 5 – 13