Unsere Kanzlei

Am jetzigen Standort im Herzen der münsteraner Innenstadt besteht die Kanzlei seit über 20 Jahren. In 2015 haben wir unsere fachlichen Kompetenzen gebündelt und uns zur Fachkanzlei für Familienrecht Münsterkötter und von Chamier zusammengeschlossen.

Von dem beruflichen Zusammenschluss zweier Spezialisten im Familienrecht profitieren Sie auf vielfältige Weise und unmittelbar.

Unsere Tätigkeit ist auf die optimale Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen gerichtet. Eine Trennung stellt regelmäßig einen schwerwiegenden Einschnitt im Leben der betroffenen Partner und deren Kinder dar. Neben der Bewältigung der persönlichen Belastung gilt es, so früh wie möglich auch die wirtschaftlichen Folgen der Trennung zu regeln. Deshalb ist es für Sie wichtig, von Anfang an einen fachkundigen Spezialisten an Ihrer Seite zu haben, dem Sie vertrauen, der Sie professionell berät und Ihre Rechte umfassend wahrnimmt.

Bereits bei der Mandatserteilung gewähren wir Ihnen vollständige Kostentransparenz.

Neben unserer Tätigkeit anläßlich Trennung und Scheidung gehört die Gestaltung von Eheverträgen zu unserer Kernkompetenz.

Die gesetzlichen Bestimmungen sind überwiegend darauf zugeschnitten, dass Eheleute jung, vermögens- und (noch) kinderlos heiraten. Je mehr die tatsächlichen Verhältnisse hiervon abweichen, desto eher ist eine ehevertragliche Regelung für den „Fall der Fälle“ angezeigt. Dies gilt insbesondere bei beruflicher Selbständigkeit, bereits vorhandenem Vermögen, bevorstehender Erbschaft sowie im Bereich der Landwirtschaft.

Unsere Mandanten vertreten wir in Münster, der Region, sowie im gesamten Bundesgebiet. Außerdem beraten wir Anwaltskollegen, Notare und Steuerberater in allen Fragen des Familienrechts.

Fachkanzlei für Familienrecht